ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Wir liefern ausschließlich auf der Grundlage der folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Sollten einzelne Bestimmungen aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen geändert oder nach geltendem Recht anfechtbar sein, wird der Vertrag deshalb nicht ungültig.
Der Gerichtsstand ist Düsseldorf.

Schnittkonstruktion  

Der Auftraggeber hat vor der Produktion den Modellschnitt und die Gradierung auf eventuelle Mängel oder Fehler zu prüfen und freizugeben. Nach der Schnittabnahme übernimmt rheinschnitt keine Haftung in Bezug auf produzierte Teile.
Unser Angebot beinhaltet eine Passformänderung nach der ersten Anprobe. Alle weiteren Änderungen sowie Designmodifikationen, Besprechungen und mögliche neuerliche Anproben vor Ort werden zusätzlich in Rechnung gestellt.

Mode- und Kostümdesign   

rheinschnitt und der Auftraggeber sind sich darüber einig, dass es sich bei den Entwürfen und gefertigten Textilien um urheberrechtlich geschützte Werke handelt, die deshalb ohne eine schriftliche Zustimmung des Urhebers nicht original oder offensichtlich abgewandelt kopiert oder geändert werden dürfen.

Alle Urheber-Rechte an Entwurf und Fertigung der Textilien liegen bei rheinschnitt.

Eventuelle Nachproduktionen der Textilien, auf Wunsch des Auftraggebers oder externer Dritter, werden vom Auftraggeber an rheinschnitt weitergeleitet.
Eine Urheberbenennung erfolgt durch den Auftraggeber bei allen Weiterleitungen bildlicher Darstellungen von rheinschnitt.
Entwürfe sind als Arbeitsskizzen zu verstehen. Es wird keine Garantie für die detailgenaue Umsetzung der Entwürfe übernommen, so dass Abweichungen von den Skizzen aus Kostengründen möglich sind. Allerdings wird eine weitestgehende Übereinstimmung gewährleistet.
Entwürfe und Präsentationen sind als Hilfestellung für den Auftraggeber gedacht und werden bei Nichtzustandekommen des Auftrages berechnet.
Bis zur Bestätigung der abgegebenen Entwürfe werden die Angaben der Größen und die Bestellmenge benötigt.

Lieferbedingungen  

Die unterschriebene Auftragsbestätigung ist für den Auftraggeber verbindlich.
Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sowie mündliche Vereinbarungen werden erst nach schriftlicher Bestätigung rechtsverbindlich.
Alle Lieferungen erfolgen unversichert auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers.

Zahlungsmodalitäten

Bei einem Fertigungsauftrag werden mit Bestätigung des Auftrages 50 % der jeweiligen Gesamtsumme fällig. Erst nach der Akontozahlung kann mit der Fertigung begonnen werden. Der Restbetrag wird fällig bei Lieferung per Barscheck oder Überweisung.
Kosten und Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer von derzeit 19 %.
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von rheinschnitt. Es gilt generell der verlängerte Eigentumsvorbehalt.

Abgesehen von den hier genannten Konditionen gelten die aktuellen Einheitsbedingungen der deutschen Bekleidungsindustrie in der Fassung von Januar 2020.

 
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